Ausführung der Lieferung
Gegenüber unseren technischen Angaben bleiben Verbesserungen, notwendige Änderungen sowie unwesentliche Abweichungen entschädigungslos vorbehalten. Teillieferungen sowie das Weiterreichen an Unterlieferanten sind zulässig.
Preise
Unsere Preise verstehen sich exkl. MwSt. und Transportkosten.
Zahlungsbedingungen
Zahlungen für einmalige Projektkosten sind innert 30 Tagen ab Faktura Datum oder gemäss Vereinbarung zu leisten, auch wenn
Teilleistungen fakturiert werden. Bei einer Verletzung der vertraglichen Zahlungsverpflichtung, haben wir
das Recht, jederzeit mit oder ohne Nachfrist die Vertragserfüllung zu unterbrechen, vom Vertrag
zurückzutreten, die gelieferten Gegenstände zurückzufordern sowie Schadenersatz zu verlangen.
Dabei gehen Rücknahmespesen, Reparaturkosten und Ersatz des Minderwertes zu Lasten des Kunden. An
den geschuldeten Ersatz werden allfällige bereits geleistete Zahlungen, unter Abzug eines angemessenen
Mietzinses, voll angerechnet.
Bei Zahlungen für SaaS Lösungen (Monatlich) gilt innert 10 Tagen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang unser Eigentum. Jede Übertragung des Gerätes an einen Dritten unter irgendeinem Titel (Weiterverkauf, Vermietung, usw.) ist bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nicht zulässig.
Lieferfrist
Verbindlich sind die von uns schriftlich angegebenen Lieferfristen. Diese verlängern sich, wenn notwendige Bewilligungen und Informationen die der Kunde oder seine Lieferanten zu verantworten haben nicht rechtzeitig bei uns eintreffen. Bei Verzögerung der Lieferung kann der Besteller nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich angesetzten und angemessenen Nachfrist (mindestens ein Viertel der Lieferfrist) vom Vertrag zurücktreten.
Beanstandungen, Mängelrügen
Der Besteller hat die Lieferung sofort zu prüfen und uns Beanstandungen betreffend Menge, Ausführung und Mängel der Lieferung schriftlich innert 10 Tagen zu melden. Versteckte Mängel sind sofort bei deren Auftreten schriftlich zu rügen. Unterbleiben solche Meldungen, so gelten die Lieferung und allfällige Mängel als genehmigt.
Instruktion
Auf Wunsch vom Leistungsnehmenr übernimmt der Leistungsbringer eine nach Umfang und Adressatenkreis zu vereinbarende Instruktion per Fernwartung oder vor Ort.
Garantie
Alle Teile, die erheblich von der vertragsgemässen Ausführung abweichen oder die nachweisbar infolge
minderwertigen Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder
unbrauchbar werden, werden von uns kostenlos nach unserer Entscheidung bei uns ausgetauscht oder
ausgebessert.
In besonderen Fällen behalten wir uns die Rückerstattung oder Minderung des Kaufpreises vor. Von der
Garantie ausgeschlossen sind Reisezeit und Schäden infolge Abnützung, mangelhafter Wartung,
Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger oder allgemein unsachgemässer.
Behandlung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. Von der Garantie gänzlich
ausgeschlossen sind Batterien und Akkumulatoren. Die Garantie erlischt, wenn irgendwelche
Fremdsoftware installiert werden und wenn der Besteller oder ein Dritter Änderungen oder Reparaturen
an der Ware vornehmen. Wenn nichts anderes Vereinbart wurde, beträgt die Garantiezeit 12 Monate ab
dem Lieferdatum. Die Garantiezeit für ersetzte Teile läuft gleichzeitig mit derjenigen der Gesamtlieferung
ab.
Haftung
Unsere Haftung bei Sachmängeln der Lieferung ist auf die Behebung dieser Mängel beschränkt. Darüber hinaus und im Übrigen haften wir gegenüber dem Besteller bei
Vertragsverletzungen und auch bei ausservertraglichen Ansprüchen nur, sofern uns grobe Fahrlässigkeit
oder grobes Verschulden nachgewiesen wird.
Jede weitergehende Haftung für direkten oder indirekten Schaden, sowie für Einnahmen- und
Gewinnausfälle gegenüber dem Besteller oder Dritten ist ausgeschlossen. Bei Nichtbeachtung der
Vorschriften zur Nutzung unserer Lösungen, wird unsere Haftung vollständig abgelehnt.
Erfüllungsort
Bei einer Cloud Lösung (SaaS) gilt der Ort des Rechenzentrums als Erfüllungsort für deren Betrieb und die Standorte des Auftraggebers als Erfolgsort für deren Nutzung.
Geistiges Eigentum
Der Besteller erwirbt mit der Lieferung keine Rechte an unserem geistigen Eigentum wie Patent- und Urheberrechte, Muster- und Modellrechte oder Markenrechte. Jegliche Software (inkl. Dokumentation), welche wir zusammen mit der Hardware liefern, bleibt unser ausschliessliches Eigentum. Der Besteller erwirbt lediglich ein nichtausschliessliches, unübertragbares Recht zur Nutzung dieser Software auf der gelieferten Hardware. Wir machen den Kunden ausdrücklich auf Art. 22 URG aufmerksam, wonach es untersagt ist, urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren.
Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Pfäffikon (SZ). Anwendbar ist schweizerisches Recht.